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Einreise und Zollbestimmungen für die USA

Amerika gilt als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Für die Einreise von Deutschland in die USA ist diese grenzenlose Freiheit jedoch sehr wohl eingeschränkt beziehungsweise an gewisse Anforderungen gekoppelt. Neben einem gültigen Reisepass und dem Rückflugticket benötigen Sie zusätzlich die elektronische Einreiseerlaubnis ESTA. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Vorbereitungen und die Zollbestimmungen für Ihre USA-Reise.

Mit elektronischem Reisepass ohne Visum einreisen

Deutschland gehört zu den Ländern, die von den USA die Teilnahmeerlaubnis am Visa Waiver Programm (VWP) haben. Diese Teilnahme ermöglicht eine Einreise ohne Visum für Touristen und Geschäftsreisende, deren Aufenthalt in den USA maximal 90 Tage dauert. Voraussetzung ist der Reisepass mit integriertem elektronischen Chip, auf dem Ihre biometrischen Daten gespeichert sind. Wichtig ist zudem, dass der Pass bis zum Ende der Reise Gültigkeit besitzt. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass sowie einem Kinderreisepass ist dagegen nur in Verbindung mit einem Visum möglich. Da die Ausstellung eines neuen Reisepasses etwa drei bis sechs Wochen dauert, sollten Sie das wichtige Dokument frühzeitig beantragen. Eine Expressausstellung binnen weniger Werktage ist zwar möglich, jedoch mit Gebührenzuschlägen verbunden.

Flughafen von Orlando

Flughafen von Orlando ©iStockphoto/SeanPavonePhoto

Sichere Beantragung der Elektronische Einreiseerlaubnis ESTA über die offiziellen Seiten

Wer mittels VWP in die USA reist, benötigt neben dem Reisepass die elektronische Einreiseerlaubnis ESTA. Die Abkürzung steht für Electronic System for Travel Authorization und erfordert zunächst eine Registrierung, die quasi als Antragstellung gilt. Zu beachten ist dabei, dass der Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden muss. Dieses ist online zum Beispiel auf der offiziellen Website des Departments of Homeland Security möglich und innerhalb von durchschnittlich etwa 20 Minuten erledigt. Bei einem Kostenpunkt von 14 US-Dollar stellt ESTA somit eine kostengünstige Alternative zu einem Visum dar. Die Gebühren werden einfach per Kreditkarte bezahlt. In der Regel erhalten Sie umgehend eine Bestätigung, die für den Zeitraum von zwei Jahren gültig ist, sofern zwischenzeitlich nicht Ihr Reisepass abläuft. Neben den Möglichkeiten über die offiziellen Seiten oder einem Reisebüro kann ESTA auch über diverse Internetanbieter beantragt werden, die Dienstleistungen in diesem Zusammenhang anbieten. Allerdings erhalten Sie durch diesen Service keinerlei Mehrwert gegenüber den offiziellen Stellen und er muss zudem teuer bezahlt werden. Außerdem gibt es laut Botschaft der USA in Deutschland keinerlei Kooperation mit den US-Behörden, wodurch Sie Gefahr laufen, sensible persönliche Daten von Ihnen in die falschen Hände zu geben. Es empfiehlt sich daher, eine offizielle Seite oder das Reisebüro zu nutzen. Letzteres erhebt zwar auch in der Regel eine Bearbeitungsgebühr, ist jedoch als seriös einzustufen.

Details zur Beantragung von ESTA

Wenn Sie ein Reisebüro beauftragen oder die oben genannte Website aufsuchen, sollten Sie Folgendes bereithalten:
– Reisepass eines dem VWP angehörigen Staates mit entsprechender Gültigkeit
– PayPal oder eine gültige Kreditkarte zur Zahlung der Gebühr
– Kontaktinformationen/biografische Daten
– Informationen zu Ihrer letzten Arbeitsstelle, falls zutreffend

Neben den Angaben von persönlichen Daten, einer Kontaktadresse in den USA (zum Beispiel die Anschrift Ihres Hotels) sowie Zahlungsinformationen müssen Sie im Antrag zusätzlich neun Sicherheitsfragen beantworten. Seit 2016 finden sich auch Felder zur Eintragung des Nutzernamens Ihrer Social Media Konten auf dem Formular. Diese Angaben sind freiwillig und es ist auch heute noch unklar, wie die Behörden diese Informationen nutzen und ob sie überhaupt Verwendung finden. Anträge für Gruppen sind möglich, jedoch benötigt jeder Reisende (auch minderjährige Mitreisende) eine eigene Reisegenehmigung. In den nächsten Schritten können Sie Ihre Angaben überprüfen oder bearbeiten, sich die Auftragsnummer notieren und die Bezahlung vornehmen. Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, den Status des Antrages zu überprüfen. Dabei sind drei unterschiedliche Statusvarianten möglich:

Genehmigung steht aus: Die Reisegenehmigung befindet sich noch in der Prüfung, da keine sofortige Entscheidung über den Antrag möglich war. Doch keine Sorge. Es bedeutet nicht zwangsläufig, dass etwas Negatives gefunden wurde. Die Entscheidung kann auch ohne besondere Gründe in einigen Fällen bis zu 72 Stunden dauern. Reise ist nicht genehmigt: Diese Statusmeldung klingt endgültig, stellt aber nicht unbedingt ein absolutes Einreiseverbot dar. Allerdings können Sie nicht mittels dem VWP in die USA reisen. In diesem Fall ist die Beantragung eines Visums unumgänglich.
Genehmigung ist erteilt: Die Reisegenehmigung wurde Ihnen erteilt und berechtigt zur Einreise in die USA unter dem Visa Waiver Programm. Die letzte Entscheidung trifft allerdings ein Beamter der U.S. Customs and Border Protection – Behörde direkt am Einreiseort. Aus diesem Grunde ist die Genehmigung zur Einreise nicht als Einreisegarantie zu sehen. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Ihnen trotz erteilter Erlaubnis vor Ort die Einreise untersagt wird. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, eine digitale oder ausgedruckte Kopie Ihrer Reisegenehmigung mitzuführen. Es ist dennoch ratsam, einen Ausdruck bei sich zu tragen.

Sind Sie über das Visa Waiver Programm eingereist, achten Sie unbedingt darauf, die 90 Tage Frist nicht vorsätzlich eigenmächtig zu verlängern. Wer trotzdem länger als die genehmigten 90 Tage am Stück bleibt, erhält niemals wieder eine Einreiseerlaubnis über das Programm. Für jede weitere Reise muss dann ein Visum beantragt werden. Durch die absichtliche Überschreitung ist zudem das Risiko groß, dass auch ein Visum nicht erteilt wird.

Keine Einreise ohne Rückreisenachweis

Nachdem Reisepass und Einreiseerlaubnis vorliegen, benötigen Urlauber Tickets, die bei einer regulären Airline oder Schiffsgesellschaft gebucht wurden. Das Ticket für den Rück- oder Weiterflug muss bei Einreise maximal 90 Tage gültig sein und darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf einer Karibikinsel enden. Beim Thema Flugtickets in die USA begegnet man im Internet immer wieder Berichten von einem Kürzel „SSSS“, welches auf einigen Boarding Pässen zu finden ist, auf anderen wiederum nicht. Hinter dem Kürzel verbirgt sich die Secondary Security Screening Selection, was nichts anderes ist als eine zweite Kontrolle, die zusätzlich zu der regulären Kontrolle bei der Einreise durchgeführt wird. Diese zusätzliche Überprüfung machen die US-Behörden dann, wenn sie einen Passagier für verdächtig halten. Die genauen Kriterien werden aus Sicherheitsgründen nicht aufgeführt, damit niemand gewarnt werden kann. Nach Angaben einiger Luftverkehrsexperten können das mehrere Faktoren sein. Ein bar bezahltes oder über eine andere Person gebuchtes Ticket könnte ebenso ein Kriterium sein, wie eine Rückreise in ein anderes Land als das Heimatland. Wer sich so einer weiteren Kontrolle unterziehen muss, sollte genug Zeit einplanen. Die US-Sicherheitsbehörde stellt Personal, welches persönliche Befragungen am Check-in Schalter oder am Gate durchführt. In den USA werden die Befragungen nach der Landung oft in einem eigens abgeschirmten Raum durchgeführt. Letztendlich sind sie eine Maßnahme, die auch Ihrer Sicherheit dient und lange nicht so spektakulär, wie es sich viele vorstellen.

US-Zollerklärung wird schon im Flugzeug ausgefüllt

Auf Ihrem Flug nach Amerika erhalten Sie bereits im Flugzeug die US-Zollerklärung in deutscher Sprache zum Ausfüllen. Nachdem Sie im Anschluss an die Einreisekontrolle Ihr Gepäck in Empfang genommen haben, geht es durch die Zollkontrolle. Je nachdem ob Sie anmeldepflichtige Waren haben oder nicht wählen Sie die entsprechende Reihe. Das Zollpersonal prüft in jedem Fall die Zollerklärung und entscheidet dann, ob sie durchwinken oder das Gepäck kontrollieren. Um keine Probleme zu bekommen, sollten Urlauber schon vor Reisebeginn sicherstellen, dass sie keine unerlaubten Waren in ihrem Gepäck haben. So dürfen an Lebensmittel nur solche eingeführt werden, die kein Gesundheitsrisiko darstellen. Fleisch, Pflanzen oder auch frische Milchprodukte dürfen auf keinen Fall mitgeführt werden.

Auch für Obst gibt es immer wieder unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich daher kurz vor Reiseantritt noch einmal ganz genau über die zu dem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen. Wichtig ist zudem, dass Sie alle Lebensmittel angeben. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Eine zoll- und steuerfreie Einfuhr von Tabakwaren wie Zigaretten und Zigarren sowie Geschenke und Alkohol sind nur begrenzt möglich. Bei Überschreitung fallen entsprechende Steuern und Zollgebühren an. Die erlaubten Mengen variieren und hängen vom Bundesstaat ab, in den Sie einreisen. Geldbeträge über 10.000 US Dollar müssen vorab angemeldet werden. Besonders diesen Punkt nehmen die Amerikaner sehr ernst und neben hohen Geldstrafen stehen Sie dann unter dem Verdacht der Geldwäscherei oder der Finanzierung von Terrorismus.

Medikamente müssen in der Originalverpackung und in einer der Aufenthaltsdauer angemessenen Menge mitgeführt werden. Zudem ist ein von Ihrem Arzt in englischer Sprache ausgestelltes Attest vorzuweisen. Wer sein Haustier mit in den USA-Urlaub nimmt, zahlt eventuell anfallende Tierarztkosten bei der Gesundheitsprüfung am Flughafen aus eigener Tasche. Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein und der Impfpass ist mitzuführen. Auch, wenn die Amerikaner einen vermeintlich lockeren Umgang mit Waffen pflegen, so gelten in Sachen Zoll strenge Bestimmungen, über die Sie sich bei Bedarf vorab genau informieren sollten. Im Netz finden sich entsprechende Listen und detaillierte Angaben, sodass jeder die für seinen Bedarf passenden Bestimmungen herausfiltern kann.

Klare Regeln auch bei den Ausfuhrbestimmungen

Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland erwarten Sie zwei Ausgänge, je nachdem ob Sie anmeldepflichtige Waren im Gepäck haben oder nicht. Das Verschweigen von anmeldepflichtigen Mengen und Waren wird als vorsätzlich gewertet und zieht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich, sollte eine Missachtung durch Kontrollen aufgedeckt werden. Die genauen Regularien finden Sie ebenfalls im Internet. Auf einige Besonderheiten möchten wir aber an dieser Stelle schon eingehen. Besonders wer viele elektronische Geräte mit in die USA nimmt, sollte die Rechnung dabei haben. Ansonsten könnte es passieren, dass die Geräte versteuert werden, obwohl sie in Deutschland erworben wurden. Für exotische Souvenirs benötigen Sie möglicherweise eine Ausfuhrgenehmigung. Elektronische Waren und Textilien werden vom Zoll nicht unterschiedlich behandelt. Es darf nur ein Gesamtwert von 430 Euro eingeführt werden. Da die Grundlage der Kaufpreis ist, sollten Sie die Kassenzettel aufbewahren. Wer sich an die Regularien hält, wird Amerika als ein gastfreundliches Land erleben und mit vielen beeindruckenden Erlebnissen zurückkehren.

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